Anthropic: 41,1-Millionen-Klage um Elvis-Songs

Rechteinhaber von 274 Elvis-Presley-Songs verklagen Anthropic wegen mutmaßlich unerlaubter Nutzung der Texte für das KI-Training. Gefordert werden eine Gewinnbeteiligung und Schadenersatz, alternativ insgesamt 41,1 Millionen US-Dollar.

Anthropic: 41,1-Millionen-Klage um Elvis-SongsBild: KI-generiert

Rechteinhaber verklagen Anthropic wegen KI-Training

Eine Gruppe von Rechteinhabern an Elvis-Presley-Werken hat Anthropic vor dem US-Bezirksgericht für den Northern District of California verklagt. Der Vorwurf lautet, dass der KI-Anbieter geschützte Songtexte ohne Erlaubnis zum Training seiner Modelle verwendet habe.

Gegenstand der Klage sind 274 Songs. Die Kläger verlangen Schadenersatz und eine Beteiligung an den Gewinnen von Anthropic. Alternativ fordern sie den gesetzlichen Höchstbetrag von 150.000 US-Dollar pro Werk, was sich auf insgesamt 41,1 Millionen US-Dollar summiert.

PositionAngabe
Betroffene Elvis-Songs274
Geforderter Höchstbetrag pro Werk150.000 US-Dollar
Gesamtsumme bei maximalem Schadenersatz41,1 Millionen US-Dollar
Früherer Entschädigungsfonds für Autoren1,5 Milliarden US-Dollar

Fair Use steht erneut im Mittelpunkt

Die Kläger bestreiten, dass sich die Nutzung sämtlicher Trainingsdaten pauschal mit Fair Use rechtfertigen lässt. Fair Use bezeichnet Ausnahmen im US-Urheberrecht, unter denen geschützte Werke ohne vorherige Zustimmung verwendet werden können. Ob das Training generativer KI darunter fällt, ist weiterhin Gegenstand zahlreicher Verfahren.

Nach Darstellung der Rechteinhaber hätte Anthropic Lizenzen für relevante Trainingsdatensätze und Songtexte erwerben müssen. Zudem sollen Claude-Produkte auf entsprechende Aufforderungen Elvis-Texte oder Inhalte im Stil des Künstlers erzeugen können. Darin sehen die Kläger einen finanziellen Schaden.

Die Kläger wollen ihre Exklusivrechte gegen ein Unternehmen durchsetzen, das sein Geschäftsmodell nach ihrer Darstellung auf Urheberrechtsverletzungen in bisher nicht gekanntem Umfang aufgebaut hat. Sinngemäße Übersetzung aus der Klageschrift.

Welche konkreten Datensätze und Claude-Versionen von den Vorwürfen betroffen sind, geht aus den bislang vorliegenden Angaben nicht im Detail hervor. Ebenso ist offen, ob Anthropic eine Einigung anstrebt oder den Rechtsstreit bis zu einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung führen will. Das Unternehmen hat angekündigt, sich gegen die Klage zu verteidigen.

Früherer Autorenstreit erhöht den Druck

Anthropic war bereits mit vergleichbaren Vorwürfen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher konfrontiert. In diesem Zusammenhang richtete das Unternehmen nach den vorliegenden Angaben einen Entschädigungsfonds über 1,5 Milliarden US-Dollar für Autoren ein.

Der neue Rechtsstreit fällt außerdem in die Phase der angekündigten Börsengang-Pläne. Damit wird die rechtliche Herkunft von Trainingsdaten auch für Investoren relevanter. Der geplante Anthropic-Börsengang mit Gründerkontrolle erhöht den öffentlichen und finanziellen Prüfungsdruck zusätzlich.

Urheberrechtskonflikte rund um KI-Training betreffen längst nicht nur Anthropic. Im Verfahren um mutmaßlich genutzte Buch-Torrents muss etwa auch Meta Verantwortliche für die Beschaffung von Trainingsmaterial nennen. Solche Fälle könnten prägen, welche Nachweise Modellanbieter künftig zur Herkunft ihrer Daten vorlegen müssen.

Was das für Unternehmen im DACH-Raum bedeutet

Für Unternehmenskunden liegt das unmittelbare Risiko zunächst beim Modellanbieter. Trotzdem können hohe Schadenersatzforderungen, Vergleiche oder zusätzliche Lizenzkosten mittelbar auf API- und Abopreise durchschlagen. Auch kurzfristige Änderungen an Modellen, Funktionen oder Nutzungsbedingungen sind denkbar, wenn Anbieter rechtlich umsteuern müssen.

Hinzu kommt die Unsicherheit bei generierten Inhalten. Wenn ein Modell geschützte Texte nahezu reproduziert, entstehen Fragen zur internen Prüfung und zur kommerziellen Weiterverwendung. Besonders relevant ist das für Marketing, Medien, Verlage und andere Bereiche, in denen KI-Ausgaben veröffentlicht oder verkauft werden.

Die Abhängigkeit von einem einzelnen Cloud-Anbieter verschärft dieses Problem. Unternehmen können die Trainingsgrundlage proprietärer Modelle meist nur begrenzt nachvollziehen und haben wenig Einfluss auf Modellwechsel oder Preisänderungen. Eine austauschbare Modellarchitektur und Modell-Routing zur Senkung von Kosten und Abhängigkeiten können dieses Risiko reduzieren.

Open Source löst die Urheberrechtsfrage nicht automatisch

Open-Source-Modelle und Self-Hosting bieten mehr Kontrolle über Modellversionen, Infrastruktur und Datenflüsse. Sie schaffen jedoch keine automatische rechtliche Freistellung. Auch bei offenen Modellen bleibt entscheidend, wie Trainingsdaten beschafft wurden und welche Lizenzbedingungen gelten.

Der praktische Vorteil liegt vor allem in der geringeren Anbieterabhängigkeit. Modelle lassen sich gezielter prüfen, einfrieren oder ersetzen. Dass Open-Weight-Modelle wirtschaftlich konkurrenzfähig sein können, zeigt der Einsatz von Open Weight zur Senkung der Token-Kosten.

Die Elvis-Klage ist damit mehr als ein Streit um einzelne Songtexte. Sie berührt die wirtschaftliche Grundlage proprietärer KI-Dienste. Sollten Gerichte umfangreiche Lizenzpflichten bestätigen, könnten Trainingsdaten zu einem deutlich größeren Kostenblock werden, den Anbieter letztlich an ihre Kunden weitergeben.