Google gewinnt Kartellstreit um KI-Suche

Ein US-Bundesrichter hat die Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Googles KI-Suche abgewiesen. Das Urteil stärkt Google in den USA, während Großbritannien und die EU strengere Regeln für die Nutzung von Publisher-Inhalten prüfen.

Google gewinnt Kartellstreit um KI-SucheBild: KI-generiert

Kartellklagen gegen Googles KI-Suche scheitern

Google muss sich in den USA vorerst nicht kartellrechtlich für Traffic-Verluste durch seine KI-Suche verantworten. US-Bezirksrichter Amit Mehta hat die Klagen der Bildungsplattform Chegg und des Medienkonzerns Penske Media abgewiesen.

Beide Unternehmen hatten Google 2025 verklagt. Im Mittelpunkt standen AI Overviews, also automatisch erzeugte Zusammenfassungen oberhalb oder innerhalb der klassischen Suchergebnisse. Die Kläger argumentierten, Google nutze ihre Inhalte für KI-Antworten und reduziere zugleich die Zahl der Besuche auf den ursprünglichen Webseiten.

Erwarteter Such-Traffic ist keine Vereinbarung

Chegg warf Google vor, Bildungsinhalte ohne Vergütung auszulesen und für Gemini-Modelle zu verwenden. Dadurch könnten die Modelle wesentliche Inhalte direkt wiedergeben, ohne dass Nutzer noch die Plattform von Chegg besuchen müssten.

Penske Media, zu dessen Publikationen Rolling Stone und Variety gehören, kritisierte vor allem die fehlende Wahlmöglichkeit. Webseiten könnten demnach im organischen Suchindex erscheinen, ohne die zusätzliche Nutzung ihrer Inhalte für KI-Antworten separat ablehnen zu können.

Das Gericht sah darin nach geltendem US-Kartellrecht jedoch keinen ausreichenden Rechtsverstoß. Zwischen Google und den Webseitenbetreibern bestehe keine bindende Vereinbarung, nach der Google im Gegenzug für frei zugängliche Inhalte eine bestimmte Menge an Traffic liefern müsse.

„Die Kläger haben lediglich vorgebracht, sie hätten die Erwartung, dass Google ihnen Such-Traffic schickt, wenn sie ihre Inhalte kostenlos bereitstellen. Eine Erwartung ist jedoch keine Vereinbarung, sondern schlicht die Funktionsweise einer allgemeinen Suchmaschine“, erklärte Mehta sinngemäß aus dem Englischen.

Wirtschaftlicher Schaden ist nicht automatisch illegal

Der Richter stellte nicht infrage, dass KI-Zusammenfassungen Publisher wirtschaftlich treffen können. Technologische Veränderungen und daraus entstehende Umsatzverluste seien aber nicht automatisch ein Fall für das Kartellrecht.

Das Gericht nehme die behaupteten Schäden und die Folgen für Journalisten, Lehrende und andere Urheber ernst, deren Inhalte Google ohne Entschädigung übernehme und neu verwende, erklärte Mehta sinngemäß. Es müsse das Gesetz jedoch so anwenden, wie es geschrieben sei, nicht so, wie es nach Ansicht einzelner Parteien sein sollte.

Damit verweist das Urteil indirekt auf den Gesetzgeber. Bestehende Kartellregeln lassen sich nach Auffassung des Gerichts nicht als Ersatz für spezielle Vorgaben zur KI-Nutzung von Online-Inhalten einsetzen. Ob Chegg oder Penske Media gegen die Entscheidung vorgehen, ist bislang nicht bestätigt.

Großbritannien und die EU verfolgen einen anderen Kurs

Außerhalb der USA ist die Rechtslage weniger eindeutig. Großbritannien hat Google behördlich angewiesen, eine Opt-out-Möglichkeit für KI-Antworten bereitzustellen, ohne betroffene Webseiten zugleich aus dem organischen Suchindex auszuschließen.

Auch die EU-Kommission prüft die Nutzung von Publisher-Inhalten durch KI-Suchfunktionen. Konkrete Schritte oder Zeitpläne sind bislang nicht bekannt. Dass europäische Behörden gegenüber großen Plattformen stärker eingreifen können, zeigt auch die DSGVO-Strafe gegen Google.

RegionAktueller StandBedeutung für Publisher
USAKartellklagen von Chegg und Penske Media abgewiesenKein Anspruch auf Such-Traffic aus einer bloßen Erwartung
GroßbritannienOpt-out für KI-Antworten angeordnetOrganische Indexierung soll davon getrennt bleiben
Europäische UnionPrüfung durch die EU-KommissionKonkrete Regeln und Zeitpläne sind noch offen

Google prüft unterdessen Pilotprogramme, mit denen Publisher direkt für Beiträge zu KI-Antworten vergütet werden könnten. Wie diese Programme ausgestaltet sind und welche Summen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Verlage bewerten die bisherigen Ansätze kritisch.

Das eigentliche Risiko ist die Plattformabhängigkeit

Für Unternehmen im DACH-Raum ist weniger das konkrete US-Urteil entscheidend als das dahinterliegende Geschäftsrisiko. Wer Reichweite, Leads oder Erlöse überwiegend aus dem organischen Google-Traffic bezieht, hängt von Regeln ab, die Google jederzeit technisch verändern kann.

Diese Abhängigkeit betrifft nicht nur Suchmaschinen. Das Ende öffentlicher Schnittstellen bei Reddit zeigt ebenfalls, wie schnell Plattformbetreiber den Zugang zu Reichweite und Daten einschränken können. Bei KI-Suchsystemen kommt hinzu, dass Inhalte als Grundlage für Antworten dienen können, während der Besuch der Quelle entfällt.

Der Konflikt steht zudem in einem größeren Zusammenhang mit dem maschinellen Auslesen von Webinhalten. Die Debatte über die von Microsoft beschriebene Abwärtsspirale durch KI-Scraping macht deutlich, dass sinkender Quell-Traffic langfristig auch die wirtschaftliche Grundlage hochwertiger Inhalte schwächen kann.

Für Unternehmen spricht das für eine breitere Verteilung der Zugangswege. Eigene Newsletter, direkte Kundenbeziehungen, unabhängige Plattformen und selbst kontrollierte Datenbestände reduzieren das Risiko, dass eine einzelne Änderung am Suchsystem das Geschäftsmodell trifft. Regulierung kann Schutz schaffen, ersetzt aber keine eigene Vertriebsinfrastruktur und keine Datenhoheit.