EU prüft Oracles Lizenzierungspraktiken
Die Europäische Kommission beschäftigt sich offenbar mit den Lizenzierungspraktiken von Oracle. Laut Medienberichten holt sie dazu Einschätzungen von Marktteilnehmern ein. Ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Oracle wurde bislang nicht eröffnet.
Welche Produkte oder Vertragsmodelle eine mögliche Vorprüfung konkret umfasst, ist offen. Neben Oracle Java SE stehen seit Jahren auch die Unlimited License Agreements, kurz ULA, in der Kritik. Diese Verträge erlauben eine weitreichende Nutzung bestimmter Oracle-Produkte, können den späteren Wechsel zu Alternativen aber erschweren.
Die Kommission werde mögliche weitere wettbewerbswidrige Praktiken und missbräuchliches Verhalten in diesem Sektor beobachten. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es jedoch keine formelle Untersuchung gegen ein Unternehmen.
Java-Kosten richten sich nach der gesamten Belegschaft
Besonders umstritten ist die im Januar 2023 angekündigte Java SE Universal Subscription. Bei diesem Modell kann sich die Lizenzgebühr nach der gesamten Mitarbeiterzahl eines Unternehmens richten. Das gilt auch dann, wenn Oracle Java tatsächlich nur auf wenigen Systemen oder von einem kleinen Teil der Belegschaft verwendet wird.
Oracle bezeichnete das Angebot als einfaches und kostengünstiges Monatsabonnement für Java SE-Lizenzen und Support auf Desktops, Servern und in der Cloud. Marktanalysen kamen zu einer anderen Kosteneinschätzung. Gartner schätzte das mitarbeiterbasierte Abonnement auf das Zwei- bis Fünffache des Vorgängermodells.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Java SE Universal Subscription | Im Januar 2023 angekündigt |
| Abrechnungsbasis | Gesamte Mitarbeiterzahl des Kundenunternehmens |
| Geschätzte Mehrkosten | 2- bis 5-mal teurer als das Vorgängermodell |
| Formelles EU-Verfahren gegen Oracle | Bislang nicht eröffnet |
| Übernahme von Sun Microsystems | 2009 vereinbart |
Java kam mit der Übernahme von Sun Microsystems unter die Kontrolle von Oracle. OpenJDK, die Referenzimplementierung der Java-Plattform, ist Open Source. Gebühren entstehen dagegen für proprietäre Development Kits, Laufzeitumgebungen und Supportangebote einzelner Anbieter.
SAP-Verfahren schafft einen Präzedenzfall
Der mögliche Blick auf Oracle folgt auf ein abgeschlossenes EU-Verfahren gegen SAP. Dort ging es um Wettbewerbsbeschränkungen bei Wartung und Support für lokal betriebene ERP-Systeme. Die Kommission akzeptierte im Juli rechtlich bindende Verpflichtungen von SAP.
SAP schafft demnach Wiedereinsetzungsgebühren ab und senkt Nachberechnungsgebühren für Wartungsleistungen. Dadurch kann Drittanbieter-Support für ältere Installationen wirtschaftlich attraktiver werden. Das ist besonders relevant, weil der reguläre Herstellersupport für bestimmte ältere SAP-Produkte 2027 enden soll.
Aus dem SAP-Fall lässt sich allerdings nicht ableiten, dass Oracle dieselben Zugeständnisse machen muss. Noch ist weder bestätigt, ob ein Verfahren eröffnet wird, noch welche Lizenzbereiche gegebenenfalls untersucht würden.
Vendor Lock-in wird zum Kostenrisiko
Für Unternehmen im DACH-Raum ist das Thema relevant, weil Oracle und SAP tief in vielen IT-Landschaften verankert sind. Eine neue Abrechnungsmetrik kann dadurch erhebliche Kosten auslösen, ohne dass die technische Nutzung entsprechend wächst. Besonders problematisch sind Verträge, bei denen Mitarbeiterzahl, Konzernstruktur oder indirekte Nutzung die Rechnung beeinflussen.
Das Muster betrifft nicht nur Oracle. Auch bei VMware warnen Marktteilnehmer vor einem wachsenden Lizenz- und Vendor-Lock-in durch Broadcom. Wie groß der wirtschaftliche Hebel eines Plattformwechsels sein kann, zeigt die Ablösung von VMware mit 85 % geringeren Lizenzkosten.
Unlimited License Agreements können kurzfristig Planungssicherheit versprechen. Langfristig erhöhen sie jedoch häufig die Abhängigkeit vom Hersteller, weil Migrationen, Vertragsausstiege und Lizenzprüfungen aufwendiger werden. Oracle hält dagegen, seine Modelle seien fair, flexibel und wertstiftend.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Eine belastbare Bestandsaufnahme sollte erfassen, welche Java-Distributionen tatsächlich eingesetzt werden und auf welchen Systemen sie laufen. Ebenso wichtig sind die verwendeten Vertragsmetriken, verbundene Gesellschaften und bevorstehende Verlängerungstermine. Ohne diese Daten bleiben mögliche Nachforderungen und Wechselkosten schwer kalkulierbar.
OpenJDK-Distributionen können eine Alternative zu proprietären Java-Abonnements sein. Ein Wechsel ist jedoch kein reiner Austausch des Installationspakets. Kompatibilität, Sicherheitsupdates, Supportbedarf und der interne Betriebsaufwand müssen gemeinsam bewertet werden.
Die EU-Prüfung ist damit noch kein kartellrechtlicher Eingriff. Sie ist aber ein weiteres Signal, dass komplexe Lizenzbedingungen und die Einschränkung unabhängiger Wartungsangebote stärker unter Beobachtung geraten. Für Unternehmen spricht das dafür, proprietäre Abonnements nicht nur nach dem aktuellen Preis, sondern auch nach Ausstiegsaufwand und langfristiger Anbieterabhängigkeit zu bewerten.

