Musikverlage verklagen Anthropic und seine Gründer
Sony Music Publishing, Warner Chappell und zahlreiche weitere Musikverlage haben Anthropic verklagt. Die Klage richtet sich auch gegen die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann. Eingereicht wurde sie beim U.S. District Court for the Northern District of California.
Im Zentrum steht die Beschaffung von Trainingsdaten für Claude. Laut Klageschrift soll Anthropic geschützte Werke über Torrent-Netzwerke, Web-Scraping und direkte Downloads bezogen haben. Die Kläger sprechen sinngemäß von einer dreisten Kampagne zur illegalen Beschaffung urheberrechtlich geschützter Inhalte.
Millionen Bücher mit Liedtexten und Noten betroffen
Die Vorwürfe umfassen Millionen digitaler Buchkopien. Darunter sollen sich auch Bücher mit Liedtexten und Noten befinden. Diese Inhalte seien anschließend für das Training von Claude verwendet worden.
Die genaue Höhe des geforderten Schadensersatzes ist bislang nicht bekannt. Ebenso ist offen, ob das Verfahren Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Preise oder Lizenzbedingungen von Claude haben wird.
| Punkt | Bekannter Stand |
|---|---|
| Kläger | Sony Music Publishing, Warner Chappell und weitere Musikverlage |
| Beklagte | Anthropic, Dario Amodei und Benjamin Mann |
| Gericht | U.S. District Court for the Northern District of California |
| Vorwurf | Illegale Beschaffung geschützter Werke für das Training von Claude |
| Geforderter Schadensersatz | Nicht veröffentlicht |
„Wir weisen die Behauptungen der Verlage zurück und beabsichtigen, uns vor Gericht entschieden zu verteidigen.“
Sinngemäße Übersetzung der Stellungnahme eines Anthropic-Sprechers.
Früheres Verfahren kostete Anthropic 1,5 Milliarden US-Dollar
Für Anthropic ist es nicht der erste Rechtsstreit über Trainingsdaten. Einige der beteiligten Anwälte vertreten auch Concord Music Group und Universal Music Group in einem weiteren Verfahren. Zudem waren sie am Fall Bartz v. Anthropic beteiligt.
In diesem Verfahren wurde Anthropic zu einer Zahlung von 1,5 Milliarden US-Dollar verurteilt. Das Gericht unterschied dabei zwischen der Nutzung geschützter Werke für das KI-Training und ihrer Beschaffung. Die Verwendung wurde als zulässig bewertet, die vorherige Beschaffung über Piraterie jedoch nicht.
Diese Trennung ist für die gesamte KI-Branche relevant. Nicht allein die Frage, ob ein Werk zum Training verwendet werden darf, entscheidet über das Risiko. Ebenso wichtig sind Herkunft, Lizenzierung und Dokumentation der Datensätze.
Ähnliche Fragen stellen sich bei anderen Beschaffungswegen. Dazu gehören der Einsatz seltener Bücher für KI-Training und der Kauf von Mitarbeiter-E-Mails als Trainingsmaterial. Für Geschäftskunden bleibt häufig schwer überprüfbar, welche Rechte ein Anbieter tatsächlich erworben hat.
Was der Fall für Unternehmen im DACH-Raum bedeutet
Die aktuellen Vorwürfe richten sich gegen Anthropic und nicht gegen dessen Kunden. Dennoch entsteht für Unternehmen ein Abhängigkeitsrisiko. Hohe Schadensersatzzahlungen, Lizenznachforderungen oder gerichtliche Auflagen können sich langfristig auf Preise, Produktbedingungen und strategische Prioritäten eines Anbieters auswirken.
Bei geschäftskritischen Prozessen sollte deshalb nicht nur die technische Qualität eines Modells geprüft werden. Relevant sind auch vertragliche Haftungsregeln, Zusicherungen zu Trainingsdaten, Datenschutzbedingungen und Möglichkeiten zum Wechsel des Anbieters. Ein alleiniger Bezug von Claude über eine proprietäre Plattform erhöht den Vendor-Lock-in.
Open Weight und Self-Hosting schaffen mehr Kontrolle
Open-Weight-Modelle und Self-Hosting können die Abhängigkeit von einzelnen KI-Plattformen reduzieren. Offene Modellgewichte allein garantieren allerdings noch keine rechtssicheren Trainingsdaten. Entscheidend bleibt, ob Herkunft und Nutzungsrechte der Datensätze nachvollziehbar dokumentiert sind.
Für Unternehmen kann eine eigene Modellschicht sinnvoll sein, über die mehrere Anbieter oder lokal betriebene Modelle austauschbar angebunden werden. Das verursacht zunächst Integrations- und Betriebsaufwand. Im Gegenzug lassen sich Kosten, Datenschutz und Anbieterwechsel besser kontrollieren.
Der Anthropic-Fall zeigt damit ein grundsätzliches Beschaffungsproblem proprietärer KI-Dienste. Wer nur die monatliche API-Rechnung betrachtet, blendet rechtliche Unsicherheit und strategische Abhängigkeit aus. Diese Faktoren gehören ebenso in die Wirtschaftlichkeitsrechnung wie Token-Preise und Modellleistung.

