Meta will Websites von Geschäftskunden scrapen

Meta erweitert seine kommerziellen Nutzungsbedingungen zum 30. Oktober 2026 und beansprucht weitreichende Zugriffsrechte auf Websites seiner Geschäftskunden. Die Inhalte dürfen automatisiert erfasst, gespeichert und für das Training von KI-Modellen verwendet werden. Für Unternehmen im DACH-Raum entstehen damit offene Fragen zu Urheberrecht, Datenschutz und geistigem Eigentum.

Meta will Websites von Geschäftskunden scrapenBild: KI-generiert

Meta erweitert seine Zugriffsrechte auf Kundeninhalte

Meta plant zum 30. Oktober 2026 neue kommerzielle Nutzungsbedingungen. Darin erlaubt sich der Konzern, verbundene Domains, Webseiten und URLs seiner Geschäftskunden automatisiert zu durchsuchen. Erfasste Inhalte sollen unter anderem zur Entwicklung eigener Produkte und zum Training von KI-Modellen dienen dürfen.

Die Klausel ist weit gefasst. Meta darf demnach Scraper, Bots, Crawler und andere automatisierte Programme einsetzen. Auch eigens angelegte Test-Zugangsdaten sind vorgesehen, um Inhalte abzurufen, zu indexieren, zwischenzuspeichern, zu analysieren und regelmäßig zu aktualisieren.

AspektRegelung
Geplanter Beginn30. Oktober 2026
Erfasste ZieleVerknüpfte Domains, Webseiten, URLs und dort verfügbare Inhalte
Technische MittelScraper, Bots, Crawler, User Agents und Test-Zugangsdaten
Erlaubte NutzungBereitstellung, Forschung, Entwicklung, Wartung und Training von KI-Modellen
Betroffene UnternehmenNutzer kommerzieller Meta-Produkte und gewerblich betriebener Konten

Der Kreis der betroffenen Unternehmen ist groß

Als Geschäftskunde gelten nicht nur große Werbekunden. Erfasst werden auch Unternehmen, die Anzeigen oder Marketing-Nachrichten schalten, Produkte anbieten, Apps entwickeln oder Produktkataloge einsetzen. Hinzu kommen gewerblich betriebene Seiten und Gruppen sowie Nutzer von Ads Manager oder Meta Business Suite.

Damit kann bereits eine übliche Präsenz auf Facebook oder die Nutzung von WhatsApp Business in den Anwendungsbereich fallen. Mindestens 1 Million Unternehmen setzen bereits KI-Agenten von Meta in WhatsApp und Messenger ein. Parallel baut der Konzern seine Meta Enterprise Platform für Unternehmenskunden aus.

Entscheidend ist die Verbindung zwischen einem Meta-Geschäftskonto und externen Webangeboten. Die Klausel beschränkt sich nicht auf Inhalte, die direkt bei Meta veröffentlicht wurden. Sie erstreckt sich ausdrücklich auf zugehörige Domains und URLs.

robots.txt bietet bislang keine klare Absicherung

Offen ist, ob Meta bestehende Sperrsignale wie robots.txt verbindlich respektieren wird. Mit dieser Datei können Betreiber automatisierten Crawlern mitteilen, welche Bereiche einer Website nicht abgerufen werden sollen. Die neuen Bedingungen garantieren jedoch nicht ausdrücklich, dass Meta solche Anweisungen als wirksamen Widerspruch anerkennt.

Der Wortlaut sagt nicht ausdrücklich, dass Meta die Anweisungen in robots.txt respektieren wird, erklärte Rechtsprofessor Eric Goldman sinngemäß.

Damit bleibt unklar, wie Unternehmen das Scraping technisch und rechtlich wirksam verhindern können, ohne die Geschäftsbeziehung mit Meta zu beenden. Eine offizielle Stellungnahme von Meta zu dieser Kritik liegt bislang nicht vor.

Kritik an der faktischen Zwangslage

Die News/Media Alliance bewertet die Änderung als möglichen Missbrauch von Marktmacht. Unternehmen seien auf die Reichweite der Plattform angewiesen und hätten deshalb kaum eine realistische Möglichkeit, die neuen Bedingungen abzulehnen.

Die neuen kommerziellen Bedingungen seien unverschämt und wahrscheinlich illegal. Den Zugang zum Publikum davon abhängig zu machen, dass Unternehmen das Scraping ihrer Websites erlauben, sei ein klarer Missbrauch von Marktmacht, erklärte die Präsidentin der Organisation Danielle Coffey in sinngemäßer deutscher Übersetzung.

Goldman verweist ebenfalls auf die fehlende echte Wahlmöglichkeit. Bei einer nachträglichen Änderung von Nutzungsbedingungen müsse eine Ablehnung praktisch möglich sein. Andernfalls bleibe nur die Entscheidung, die neuen Regeln anzunehmen oder die Plattform zu verlassen.

Wie Meta mit bereits bezahlten Werbeguthaben oder laufenden Dienstleistungen umgehen würde, ist nicht bekannt. Ebenso ist bislang nicht bestätigt, ob für Kunden in der Europäischen Union abweichende Bedingungen gelten oder wie diese über die Änderung informiert werden.

Risiken für Unternehmen im DACH-Raum

Für europäische Unternehmen reicht eine vertragliche Erlaubnis gegenüber Meta nicht automatisch aus, um sämtliche rechtlichen Fragen zu klären. Relevant sind insbesondere das Urheberrecht, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Datenschutz-Grundverordnung. Kritisch wird es, wenn Webseiten personenbezogene Daten, geschützte Produktinformationen oder nur für bestimmte Nutzer vorgesehene Inhalte enthalten.

Auch europäische Regeln zum Text und Data Mining können eine Rolle spielen. Rechteinhaber können der automatisierten Auswertung geschützter Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen. Ob Metas Klausel und mögliche technische Opt-outs diese Anforderungen erfüllen, ist bislang offen.

Der Vorgang zeigt zugleich, dass automatisierter Zugriff nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage ist. Die Belastung der Wikimedia-Infrastruktur durch KI-Agenten verdeutlicht, welche technischen Folgen großflächige automatisierte Abrufe haben können. Im Fall von Meta kommen die Nutzung der Inhalte für eigene Modelle und die vertragliche Abhängigkeit hinzu.

Plattformabhängigkeit wird zum Datenrisiko

Die Änderung macht ein grundsätzliches Problem proprietärer Plattformen sichtbar. Wer Reichweite, Kommunikation und Werbung an einen Anbieter bindet, akzeptiert nicht nur laufende Gebühren. Auch der Umgang mit Inhalten und Daten kann sich durch einseitig geänderte Bedingungen verschieben.

Für Unternehmen empfiehlt sich deshalb eine Bestandsaufnahme der mit Meta verbundenen Domains, Kataloge und Anwendungen. Zu prüfen sind öffentlich zugängliche Inhalte, geschützte Bereiche, personenbezogene Daten und wertvolles geistiges Eigentum. Zusätzlich sollten technische Zugriffsprotokolle und bestehende Crawler-Regeln kontrolliert werden, ohne robots.txt bereits als rechtssicheren Opt-out zu behandeln.

Eigene Vertriebskanäle, selbst betriebene Systeme und Open-Source-Kommunikationswerkzeuge reduzieren diese Abhängigkeit. Sie ersetzen die Reichweite großer Plattformen nicht automatisch, geben Unternehmen aber mehr Kontrolle über Daten, Zugriffsrechte und künftige Vertragsänderungen.