US-Regierung greift in Urheberrechtsstreit ein
Die US-Regierung hat sich erstmals in ein laufendes US-Verfahren zum Urheberrecht bei KI-Modellen eingeschaltet. In einer formellen Interessenerklärung unterstützt die Administration von Donald Trump die Position von OpenAI und Microsoft. Prozesspartei wird die Regierung dadurch nicht.
Das Verfahren geht auf eine Klage der New York Times vom 27. Dezember 2023 zurück. Der Verlag wirft OpenAI und Microsoft vor, Millionen geschützter Artikel ohne Erlaubnis für die Modelle hinter ChatGPT und Copilot verwendet zu haben.
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Klage eingereicht | 27. Dezember 2023 |
| Verfahren | New York Times gegen OpenAI und Microsoft |
| Aktenzeichen | 1:25-cv-03483 |
| Gericht | U.S. District Court for the Southern District of New York |
| Position der US-Regierung | KI-Training mit geschützten Inhalten soll unter Fair Use fallen |
Fair Use wird zur Frage der nationalen Sicherheit
Fair Use bezeichnet im US-Recht die zulässige Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Bedingungen. Die US-Regierung vertritt die Auffassung, dass das Training eines Modells grundsätzlich darunter fallen könne und nicht mit der späteren Ausgabe geschützter Inhalte gleichgesetzt werden dürfe.
Sinngemäß argumentiert die US-Regierung, dass das reine Training Inhalte nicht öffentlich zugänglich macht und daher getrennt von einer möglichen Wiedergabe durch das Modell bewertet werden muss.
Bemerkenswert ist vor allem die sicherheitspolitische Begründung. KI werde für Geheimdienstanalysen, Waffensysteme und Zielempfehlungen benötigt. Einschränkungen beim Training könnten nach Darstellung der Regierung einen technologischen Rückstand verursachen und damit ausländischen Gegnern nutzen.
Damit behandelt die Administration das Urheberrecht nicht nur als Konflikt zwischen Rechteinhabern und Technologieunternehmen. Der Zugang zu Trainingsmaterial wird zugleich als Voraussetzung für die strategische Wettbewerbsfähigkeit der USA dargestellt.
Lizenzpflicht könnte den Markt weiter konzentrieren
Zusätzlich führt die Regierung ein wirtschaftliches Argument an. Eine umfassende Lizenzpflicht könnten sich nach ihrer Einschätzung vor allem große Technologiekonzerne leisten. Das könnte kleinere Anbieter benachteiligen und die Marktmacht etablierter Unternehmen weiter erhöhen.
Gleichzeitig soll KI unabhängigen Autoren ermöglichen, mit größeren Medienhäusern zu konkurrieren. Diese Argumentation blendet allerdings nicht aus, dass proprietäre Modelle selbst erhebliche finanzielle und technische Eintrittsbarrieren schaffen. Wie stark eine Lizenzpflicht den Wettbewerb tatsächlich verändern würde, ist bislang nicht entschieden.
Der Konflikt reiht sich in weitere Auseinandersetzungen um die Herkunft von Trainingsmaterial ein. Dazu zählen die Urheberrechtsklage gegen Anthropic sowie der Fall um von Google erworbene Mitarbeiter-E-Mails für das KI-Training.
Streit um ChatGPT-Protokolle verschärft das Verfahren
Neben der grundsätzlichen Fair-Use-Frage geht es auch um den Umgang mit Beweismitteln. Die klagenden Verlage haben Sanktionen gegen OpenAI beantragt. Sie werfen dem Unternehmen vor, relevante Beweise zurückgehalten und Milliarden von ChatGPT-Protokollen gelöscht zu haben.
Ob dieser Vorwurf zutrifft und welche Folgen sich daraus ergeben, muss das Gericht klären. Ebenso offen ist, ob das Gericht der Interessenerklärung der US-Regierung folgt. Das Dokument ist eine politische und juristische Positionierung, aber keine Vorentscheidung.
DACH-Unternehmen bleiben in einer Grauzone
Für Unternehmen im DACH-Raum zeigt der Fall die wachsende Distanz zwischen der US-amerikanischen und der europäischen Rechtsauffassung. Die US-Regierung drängt auf eine weite Auslegung von Fair Use. In der EU gelten dagegen strengere Vorgaben zur Transparenz von Trainingsdaten und zu urheberrechtlichen Opt-out-Möglichkeiten.
Wer GPT-basierte SaaS-Produkte einsetzt, erhält dadurch keine automatische Rechtssicherheit. Bislang ist nicht geklärt, welche Haftungsfolgen ein späteres Urteil für Unternehmenskunden oder multinationale Lizenzmodelle hätte. Die Herkunft und Rechtskonformität der Trainingsdaten bleibt damit ein Bestandteil der Anbieterprüfung.
Hinzu kommt die politische Abhängigkeit. Ändert eine US-Regierung ihre industriepolitischen oder sicherheitspolitischen Prioritäten, können sich Rahmenbedingungen für proprietäre KI-Dienste schnell verschieben. Ähnliche Risiken zeigen sich auch bei Konflikten um vertrauliche Daten und OpenAI.
Eigene Modelle schaffen Kontrolle, aber keine automatische Rechtssicherheit
Open-Source-Modelle und selbst gehostete KI können die Abhängigkeit von einzelnen SaaS-Anbietern reduzieren. Unternehmen behalten dabei mehr Kontrolle über eingesetzte Modelle, Datenquellen, Protokollierung und Betriebsbedingungen. Der technische und organisatorische Aufwand liegt allerdings ebenfalls beim Betreiber.
Self-Hosting löst zudem nicht automatisch alle Urheberrechtsfragen. Entscheidend bleibt, mit welchen Daten ein Modell trainiert oder angepasst wurde und welche Inhalte im konkreten Einsatz verarbeitet werden. Der Vorteil liegt vor allem in der besseren Prüfbarkeit und der Möglichkeit, Datenquellen sowie Einsatzregeln selbst festzulegen.

