GoogleWerbungDatenschutz

Google: Gmail-Daten können Werbung personalisieren

Google kann Inhalte aus Gmail, Drive und Google Fotos für personalisierte Werbung verarbeiten, wenn diese Daten mit Gemini oder der Google Suche verknüpft werden. Für Unternehmen entstehen dadurch neue Risiken bei Datenschutz, Vertraulichkeit und der Trennung geschäftlicher und privater Konten.

Google: Gmail-Daten können Werbung personalisierenBild: KI-generiert

Google erweitert die Nutzung verknüpfter Kontodaten

Google hat seine Datenschutzerklärung für personalisierte Werbung angepasst. Das bisherige Versprechen, Inhalte aus Gmail, Google Drive und Google Fotos nicht für personalisierte Anzeigen zu verwenden, enthält nun eine relevante Ausnahme.

Sie greift, wenn Daten aus diesen Diensten für andere Google-Angebote freigegeben werden, die personalisierte Werbung unterstützen. Dazu zählen insbesondere Gemini und die Google Suche.

Google zeigt keine personalisierte Werbung auf Grundlage von Inhalten aus Gmail, Drive oder Google Fotos an, es sei denn, diese Daten werden anderen Google-Diensten bereitgestellt, die personalisierte Werbung unterstützen.

Die Freigabe kann zunächst wie eine reine Komfortfunktion wirken. Soll Gemini beispielsweise eine per E-Mail bestätigte Buchung erkennen und in den Kalender übernehmen, benötigt der Assistent Zugriff auf das Gmail-Konto. Nach den geänderten Bedingungen können die dabei verfügbaren Informationen auch in die Personalisierung von Werbung einfließen.

Was sich durch die neue Ausnahme ändert

BereichRegelung
Gmail, Drive und Google Fotos ohne VerknüpfungInhalte sollen nicht als Grundlage für personalisierte Werbung dienen.
Freigabe an Gemini oder Google SucheDer zugreifende Dienst kann freigegebene Daten zur Personalisierung verarbeiten, einschließlich Werbung.
Zugriff durch WerbetreibendeWerbetreibende erhalten laut Google keinen direkten Zugriff auf E-Mails, Fotos, Dokumente oder Kontaktdaten.
Sensible MerkmalePersonalisierte Werbung auf Basis von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung oder Gesundheit bleibt laut Google ausgeschlossen.

Google wählt die Anzeigen selbst aus. Die Änderung bedeutet daher nicht, dass Werbekunden einzelne E-Mails lesen oder Bilder aus Google Fotos abrufen können. Entscheidend ist vielmehr, dass Google den Kontext aus verknüpften Diensten innerhalb des eigenen Werbesystems verwerten darf.

Gemini wird zum Zugangspunkt für weitere Daten

Google hat den Kontext von Gemini mit Funktionen wie Personal Intelligence erweitert. Die Personalisierungsfunktionen wurden im April 2024 auch für Deutschland verfügbar gemacht. Damit betrifft die Änderung nicht nur Nutzer in den USA.

Das Grundprinzip ist einfach: Ein Dienst erhält Zugriff auf Inhalte eines anderen Google-Dienstes. Anschließend gelten für die Verarbeitung auch die Richtlinien und Einstellungen des zugreifenden Angebots. Bei der Google Suche kann dies ausdrücklich die Personalisierung von Anzeigen einschließen.

Dieser Mechanismus zeigt, wie KI-Assistenten bestehende Grenzen innerhalb eines Cloud-Ökosystems verschieben. Eine Freigabe, die für Kalenderpflege, Suche oder Zusammenfassungen erteilt wurde, kann zugleich zusätzliche Verwendungszwecke ermöglichen.

Risiken für Unternehmen im DACH-Raum

Für Unternehmen ist vor allem die mögliche Vermischung geschäftlicher Inhalte mit Werbeprofilen relevant. E-Mails können Buchungsdaten, Vertragsinformationen, Kundennamen oder interne Projektangaben enthalten. Fotos und Dokumente können ebenfalls vertrauliche Informationen transportieren.

Bislang ist nicht eindeutig bestätigt, in welchem Umfang die Änderung bezahlte Google Workspace-Geschäftskonten betrifft oder ob sie primär für private Konten gilt. Unternehmen sollten deshalb nicht pauschal davon ausgehen, dass geschäftliche Tarife von der Ausnahme unberührt bleiben.

Aus Sicht der DSGVO stellen sich Fragen zur Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Verknüpfung unzulässig ist. Verantwortliche müssen aber nachvollziehen können, welche Konten verbunden sind, welche Daten Gemini oder die Suche verarbeiten und auf welcher Grundlage dies geschieht.

Deaktivierung löscht verarbeitete Daten nicht automatisch

Im Google-Konto lässt sich die Option „personalisierte Empfehlungen in Suchdiensten“ im Bereich „Daten und Datenschutz“ deaktivieren. Damit kann die weitere Personalisierung eingeschränkt werden.

Eine nachträgliche Deaktivierung löscht jedoch nicht automatisch Daten, die bereits von Gemini oder im Suchverlauf gespeichert wurden. Auch das Löschen einer ursprünglichen E-Mail oder eines Fotos macht eine vorherige Verarbeitung nicht zwingend rückgängig. Welche konkreten Aufbewahrungsfristen nach dem Trennen einer Verknüpfung gelten, ist bislang nicht ausreichend geklärt.

Was IT-Verantwortliche jetzt prüfen sollten

  • Verknüpfungen zwischen Gmail, Drive, Google Fotos, Gemini und der Google Suche inventarisieren.
  • Private und geschäftliche Google-Konten organisatorisch und technisch trennen.
  • Die Nutzung von Gemini für vertrauliche E-Mails und Dokumente verbindlich regeln.
  • Personalisierte Empfehlungen bei nicht benötigten Konten deaktivieren.
  • Vorhandene Verläufe und gespeicherte Gemini-Aktivitäten gesondert prüfen.

Die Änderung verdeutlicht ein grundlegendes Risiko proprietärer SaaS-Plattformen. Die erlaubte Nutzung vorhandener Daten kann sich durch neue Funktionen und angepasste Bedingungen verändern, ohne dass Daten oder Prozesse zu einem anderen Anbieter migriert werden.

Lokale oder dediziert betriebene KI reduziert diese Abhängigkeit, sofern Daten nicht an externe Werbeplattformen übertragen werden. Google verfolgt selbst mit lokal ausgeführter Meeting-KI einen Ansatz, bei dem sensible Verarbeitung näher am Endgerät bleibt. Für besonders abgeschottete Umgebungen zeigt auch der geplante Air-Gap-Betrieb von OpenDesk, welche Alternativen zu vollständig verknüpften Cloud-Diensten möglich sind.

Self-Hosting und lokale Open-Source-Modelle verursachen eigenen Betriebsaufwand und verlangen ein belastbares Sicherheitskonzept. Dafür bleiben Zweck, Speicherort und Aufbewahrung geschäftskritischer Daten kontrollierbar, statt von späteren Änderungen einer Datenschutzerklärung abzuhängen.